Bereich "Identifikation"
Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
Erschließungsstufe
Sous-section
Umfang und Medium
Bereich "Kontext"
Bestandsgeschichte
Die Freiburger Pflichtabgabe ermöglicht die Sammlung der gedruckten und audiovisuellen Dokumente, die im Kanton Freiburg produziert wurden oder deren Autor/in oder Herausgeber/in im Kanton Freiburg niedergelassen ist. Die 1974 eingeführte Pflichtabgabe betrifft Druckerzeugnisse und Ton- und Bilddokumenten und wird durch das Gesetz über den Schutz der Kulturgüter vom 7. November 1991, Art. 28-29, geregelt. (http://bdlf.fr.ch/data/482.1/de)
Abgebende Stelle
Bereich "Inhalt und innere Ordnung"
Eingrenzung und Inhalt
Betrifft Dokumente, die nach 1974 als Pflichtexemplar erhalten wurden. Für Freiburger Film- und Tondokumente, die vor 1974 produziert wurden, siehe Abschnitt Archiv Film und Ton.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs
Benutzungsbedingungen
Die Dokumente werden langfristig archiviert und sind nur in den Räumlichkeiten der KUB zugänglich. Es findet keine Verbreitung statt. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Produzenten.
Reproduktionsbedingungen
Droits réservés